Wenn Sie Besitzer eines denkmalgeschützten Hauses sind und eine Altbausanierung in Betracht ziehen, ist es entscheidend zu wissen, welche Modifikationen zulässig sind. Spezifische Regularien für denkmalgeschützte Gebäude müssen eingehalten werden. Zudem ist eine Sanierung nur mit der Zustimmung der zuständigen Denkmalschutzbehörde erlaubt. Verstöße gegen diese Vorgaben, wie die Durchführung einer Altbausanierung ohne die erforderliche Genehmigung, können dazu führen, dass Sie gezwungen sind, das Gebäude auf Ihre Kosten in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen und möglicherweise auch Bußgelder zu entrichten. Ein solches Szenario lässt sich vermeiden!
Gut zu wissen: Denkmal ist nicht gleich Denkmal
In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Denkmälern, darunter Baudenkmäler, Bodendenkmäler, Naturdenkmäler, Gartendenkmäler und Industriedenkmäler. Die genaue Definition von Denkmälern variiert allerdings von Bundesland zu Bundesland, da jedes über sein eigenes Denkmalschutzgesetz verfügt. So werden in Bielefeld beispielsweise Kulturdenkmäler als „bewegliche und unbewegliche Sachen, Sachgesamtheiten und Sachteile einschließlich Grünanlagen“ definiert, deren Erhaltung aus verschiedenen Gründen wie Kunst, Wissenschaft, Technik, Geschichte oder Städtebau öffentliches Interesse beansprucht.
Falls Ihnen die juristischen Details rund um Denkmalschutzgesetze verwirrend erscheinen, steht Ihnen das ENERDOMO-Team als qualifizierter Energieberater für Baudenkmale und erhaltenswerte Bausubstanz zur Seite. Er hilft Ihnen zu verstehen, welche Maßnahmen bei der energetischen Altbausanierung Ihrer denkmalgeschützten Immobilie möglich sind. Besonders wichtig ist dabei die Unterscheidung, ob Ihre Immobilie als Einzeldenkmal gilt oder Teil eines Ensemble- oder Flächendenkmals ist und somit Ensembleschutz genießt. Während der Ensembleschutz den Erhalt des Gesamtbildes fokussiert, sind die Bestimmungen bei einzeln unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden oft strenger und können sich auch auf den Innenbereich erstrecken.
Kompetente Begleitung bei der Altbausanierung
ENERDOMO zeigt Ihnen auf, welche Möglichkeiten Sie bei der energetischen Altbausanierung für Ihre denkmalgeschützte Immobilie haben und unterstützt Sie bei der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung sowie der Beantragung von Fördermitteln. Des Weiteren bietet Ihnen ENERDOMO die Baubegleitung zur energetischen Bausanierung an, die ebenfalls förderfähig ist.
Jetzt Altbausanierung starten und Fördermöglichkeiten nutzen!
Machen Sie mehr aus Ihrem Altbau! Eine sorgfältige Altbausanierung erhält nicht nur den historischen Charme Ihres Gebäudes, sondern steigert auch seine Energieeffizienz und den Wert Ihrer Immobilie. Profitieren Sie von attraktiven Förderprogrammen der KfW und wählen Sie in der EEE-Liste der dena unbedingt das Feld „Denkmal und besonders erhaltenswerte Bausubstanz (umfasst Effizienzhaus KfW sowie Einzelmaßnahmen)“ aus. So sichern Sie sich nicht nur wertvolle finanzielle Unterstützung, sondern tragen aktiv zur Bewahrung des kulturellen Erbes bei. Starten Sie jetzt!
Weiterführende Links: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Über die Energieeffizienz-Expertenliste
Die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes ist ein bundesweites Verzeichnis nachweislich qualifizierter Fachkräfte für energieeffizientes und nachhaltiges Bauen und Sanieren. Derzeit sind mehr als 20.000 Expertinnen und Experten registriert und mehr als 18.000 über die Suchfunktion verfügbar. Sie kommen aus dem gesamten Bundesgebiet und sind in Energieberatung, Architektur, Ingenieurwesen sowie Handwerk tätig. Mit ihrem Fachwissen decken sie ein breites Spektrum von Gebäuden ab – von Privathäusern über kommunale und gewerbliche Gebäude bis hin zu Baudenkmälern. Entsprechend ihrer nachgewiesenen Qualifikation können die Expertinnen und Experten die jeweiligen Förderprogramme des Bundes und Förderanträge begleiten.