Wichtig zu wissen: Steuervorteile für Denkmaleigentümer – bis zu 100% absetzbar

Die steuerlichen Vorteile durch die Denkmalabschreibung (Denkmal-AfA) bieten Eigentümern von Denkmalimmobilien eine signifikante finanzielle Entlastung. 90% der Sanierungskosten für selbst genutztes Wohneigentum und sogar 100% bei vermieteten Objekten können über mehrere Jahre hinweg steuerlich abgesetzt werden. Im Vergleich dazu sind bei haushaltsnahen Dienstleistungen lediglich 20% der Arbeitskosten, bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro pro Jahr, absetzbar. Ein entscheidender Vorteil der Denkmal-AfA ist zudem, dass nicht nur Arbeits-, sondern auch Materialkosten berücksichtigt werden.

Diese großzügigen Steuervergünstigungen spiegeln das starke Interesse des Staates am Erhalt von Kulturdenkmälern wider und zielen darauf ab, deren Nutzung – insbesondere als Wohnraum – indirekt zu fördern. Obwohl es auch direkte Förderungen in Form von Zuschüssen durch das Landesamt für Denkmalpflege oder private Stiftungen gibt, kann der Bewerbungsprozess und die Einhaltung von Antragsfristen herausfordernd sein.

Idealerweise sollte Ihr Steuerberater mit den Besonderheiten rund um Kulturdenkmäler vertraut sein und wissen, welche Schritte einzuleiten sind. Da dies jedoch nicht immer der Fall ist, finden Sie hier einen kurzen Leitfaden zu den Voraussetzungen, dem Prozess und den Unterschieden der Steuervorteile für Selbstnutzer und Vermieter.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Denkmalabschreibung:

  • Der Bauherr muss bereits vor Beginn der Sanierungsarbeiten Eigentümer der Denkmalimmobilie sein.
  • Die historische Substanz und die charakteristischen Eigenschaften des Baudenkmals müssen erhalten bleiben; die Investitionen müssen zur Erhaltung der Denkmalimmobilie notwendig sein.
  • Die Sanierungs- oder Renovierungsmaßnahmen müssen denkmalschutzrechtlich genehmigt sein.
  • Das Finanzamt muss über den Denkmalstatus des Gebäudes informiert sein.

Erhalt der Steuervorteile – So funktioniert’s:

  1. Beantragen Sie eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung für Ihr Sanierungsvorhaben.
  2. Nach Erhalt der Genehmigung können die Sanierungsarbeiten beginnen.
  3. Sobald die Arbeiten abgeschlossen und die Rechnungen beglichen sind, beantragen Sie die Steuerbescheinigung bei der zuständigen Bescheinigungsbehörde. In Hessen z.B. kann dies das Landesamt für Denkmalpflege oder die kommunalen Unteren Denkmalschutzbehörden sein. Eine vorherige Abstimmung mit der zuständigen Behörde wird empfohlen.
  4. Geben Sie Ihre Steuererklärung ab – und das war’s!

Unterschiede der Steuervorteile für Selbstnutzer und Vermieter:

  • Selbstnutzer können laut Einkommenssteuergesetz 90% der Kosten über 10 Jahre absetzen, also jährlich 9%.
  • Vermieter haben die Möglichkeit, 100% der Sanierungskosten über 12 Jahre steuerlich geltend zu machen – in den ersten 8 Jahren 9% und in den folgenden 4 Jahren 7%.

Bei Eigentumsgemeinschaften oder Mischimmobilien regelt der Eigentumsanteil den prozentualen Anteil der absetzbaren Kosten. Für detaillierte Informationen und individuelle Beratung sollten Sie sich jedoch an Ihren Steuerberater wenden.

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