Energieberater Bielefeld: Leitfaden zur energetischen Sanierung zum neuen Gebäudeenergiegesetz

Als BAFA-zertifizierter Energieberater informiert Klaus Barkmann die Immobilieneigentümer in Bielefeld über die wichtigen Neuerungen im Gebäudeenergiegesetz, die einen Wendepunkt in der Energiewende des Gebäudesektors darstellen. Mit Beginn des 1. Januar 2024 wird der Einsatz erneuerbarer Energien für neu installierte Heizsysteme obligatorisch. Für Immobilienbesitzer ergibt sich daraus die Chance, auf eine umweltfreundliche und wirtschaftlich vorteilhafte Wärmeversorgung umzusteigen, die sowohl kurz- als auch langfristige Einsparungen ermöglicht.

Ab dem Jahresanfang 2024 wird zudem ein angepasstes Förderprogramm wirksam:

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert den Austausch oder die Ersetzung alter, fossiler Heizsysteme durch Anlagen, die auf erneuerbaren Energien basieren, mit bis zu 70 Prozent der Investitionskosten. Zusätzlich werden weitere energetische Sanierungsmaßnahmen mit bis zu 20 Prozent unterstützt. Neu eingeführt wird auch ein zinsvergünstigter Zusatzkredit für die Finanzierung dieser Maßnahmen.

Bereits jetzt besteht die Möglichkeit, Heizungsersatzprojekte in Auftrag zu geben und Förderanträge im Nachhinein zu stellen, um von den attraktiven Fördersätzen zu profitieren, die seit der Veröffentlichung der neuen BEG-Richtlinien am 29. Dezember 2023 gelten. Wichtig ist dabei die Einhaltung der Richtlinienbedingungen. Diese Übergangsregelung gilt für Projekte, die bis zum 31. August 2024 starten, mit einer Antragsfrist bis zum 30. November 2024.

Das Förderziel ist es, Eigentümern den Weg zu ebnen, ihre Immobilien zukunftsfähig zu gestalten und die zukünftigen Kosten für fossile Brennstoffe zu minimieren, insbesondere vor dem Hintergrund der Ausweitung des CO₂-Emissionshandels.

Energieberater Bielefeld:

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Das aktualisierte Gebäudeenergiegesetz ab Januar 2024 bringt wesentliche Neuerungen für Neubauten und Bestandsimmobilien mit sich. Hier sind die Kernpunkte der BEG-Förderung seit dem 1. Januar 2024:

  • Eine Basisförderung von 30% für alle Gebäudetypen und Antragsteller, ergänzt durch einen Effizienz-Bonus von zusätzlichen 5% für bestimmte Wärmepumpen und einen 2.500 Euro Bonus für Biomasseheizungen, die spezifische Emissionsgrenzwerte erfüllen.
  • Ein Klimaschutz-Bonus von 20% bis 2028 für den vorzeitigen Austausch alter Heizsysteme, der danach schrittweise sinkt.
  • Ein Einkommens-Bonus von 30% für Eigentümer mit einem jährlichen zu versteuernden Einkommen bis zu 40.000 Euro.
  • Bis zu 20% Förderung für zusätzliche energetische Sanierungsmaßnahmen, inklusive eines möglichen iSFP-Bonus.

Als Energieberater in Bielefeld bietet ENERDOMO individuelle Beratung und Unterstützung bei der Beantragung dieser Fördermittel, um die Wärmewende in Ihrem Zuhause oder Ihrer gewerblichen Immobilie effizient voranzutreiben.

Die BEG ist in vier Teilprogramme unterteilt, die sowohl Sanierungen als auch Neubauten für Wohn- und Nichtwohngebäude abdecken: Sanierung von Wohngebäuden (BEG WG), Sanierung von Nichtwohngebäuden (BEG NWG), Sanierung mit Einzelmaßnahmen (BEG EM) und klimafreundlicher Neubau (BEG KfN).

Fördersätze im Detail:

  • Heizungstausch: Bis zu 70% der Investitionskosten können als Zuschuss für den Austausch alter Heizsysteme durch erneuerbare Energien basierte Systeme erhalten werden. Ein zusätzlicher Effizienz-Bonus von 5% ist für Wärmepumpen verfügbar, während Biomasseheizungen, die bestimmte Emissionsgrenzwerte einhalten, einen Bonus von 2.500 Euro erhalten. Ein Klimaschutz-Bonus von bis zu 20% unterstützt den frühzeitigen Austausch von Heizungen, und ein Einkommens-Bonus von 30% steht Geringverdienern zur Verfügung.
  • Energetische Sanierung: Neben der Heizungsunterstützung fördert die BEG auch weitere energetische Sanierungsmaßnahmen mit bis zu 20%. Die Grundförderung beträgt 15%, mit einem zusätzlichen iSFP-Bonus von 5% für das Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans.
  • Kreditangebot: Ein neuer, zinsvergünstigter Ergänzungskredit zur Finanzierung von Heizungstausch und energetischen Sanierungsmaßnahmen ist für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis zu 90.000 Euro verfügbar.

Bedingungen und Antragstellung: Die Fördermittel sind unter der Bedingung verfügbar, dass die Antragstellenden die Förderrichtlinien einhalten. Eine Übergangsregelung ermöglicht es, Förderanträge für Maßnahmen, die bis zum 31. August 2024 beginnen, nachträglich einzureichen. Um die Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen, ist es entscheidend, sich über die aktuellen Richtlinien und Antragsverfahren zu informieren, die auf den Websites der KfW und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verfügbar sind.

Für professionelle Beratung und Unterstützung bei der Nutzung der neuen Fördermöglichkeiten durch das Gebäudeenergiegesetz kontaktieren Sie Klaus Barkmann, Ihren Energieberater in Bielefeld. Auch in den umliegenden Gemeinden wie Sennestadt, Heepen, Brackwede, Dornberg, Jöllenbeck, Gadderbaum und Stieghorst bietet er seinen umfassenden Service an.

Faktenblatt zum Gebäudeenergiegesetz

Das „Faktenblatt zum Gebäudeenergiegesetz“ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz liefert essenzielle Informationen über den Wechsel zu klimafreundlicher Heiztechnologie und die damit verbundenen Vorteile. Es hebt die Bedeutung der Umstellung auf erneuerbare Energien für eine zukunftssichere, kosteneffiziente und umweltfreundliche Wärmeversorgung hervor. Zudem werden die umfangreichen Fördermöglichkeiten für den Heizungstausch und energetische Sanierungsmaßnahmen detailliert beschrieben, um Eigentümern den Übergang zu erleichtern und die Klimaschutzziele zu unterstützen. Die Broschüre ist eine unverzichtbare Ressource für alle, die ihre Immobilien energetisch modernisieren möchten und mehr über die staatliche Unterstützung erfahren wollen.

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Auf einen Blick: Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) Das neue Gebäudeenergiegesetz: Die wichtigsten Fakten PDF, 489 KB

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